Umweltbundesamt: Gibt es umweltschädliche Subventionen wirklich?

Angeblich bezahlt der Staat Geld, damit die Umwelt zerstört wird. Gibt es wirklich umweltschädliche Subventionen?

Mal ehrlich, jede Subvention ist umweltschädlich. Der Verbrauch von Ressourcen oder der zusätzliche Konsum durch das Gehalt von Mitarbeitern hat negative Auswirkungen auf die Umwelt.

Selbst grüne Subventionen sind immer auch umweltschädlich. Nehmen wir zum Beispiel eine eigentlich umweltfreundliche Subvention: die Förderung von Solaranlagen.

Doch führt der hohe Ressourcenbedarf der Solarmodule zum umweltschädlichen Bergbau von Metallen. 1 Solarpaneele werden außerdem mit chinesischem Kohlestrom gefertigt und um die halbe Welt transportiert.

Klar ist Photovoltaik um Größenordnungen umweltfreundlicher als ein Kohlekraftwerk. Aber es gibt bei jeder Technologie Umwelteffekte – ohne Ausnahmen.

Eine “Liste von umweltschädlichen Subventionen” könnte also überspitzt gesagt “Liste von Subventionen” heißen. Umweltschädlich sind sie sowieso alle.

Auch in den umweltschädlichen Subventionen des Umweltbundesamtes (UBA) wird leider nicht definiert, was als umweltschädlich gilt und was nicht.

Ob das UBA eine Subvention umweltschädlich findet, scheint willkürlich. Bei 5 der 9 größten Subventionen ist die Umweltschädlichkeit nicht nachvollziehbar. Siehe selbst:

Ist die Pendlerpauschale eine umweltschädliche Subvention?

Das Umweltbundesamt listet die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) als eine der größten umweltschädlichen Subventionen. Laut UBA soll der Steuernachlass zusätzlichen Verkehr erzeugen und zur Zersiedelung der Landschaft beitragen.

Aber ist das wirklich so? Ist die Pendlerpauschale ein Grund für die Wahl des Wohnortes? Gibt es Menschen, die wegen der Pendlerpauschale extra weit vom Arbeitsplatz wegziehen?

“Schatzi, lass weiter weg ziehen, damit ich mehr von der Steuer absetzen kann.”

Das ist an den Haaren herbeigezogen, oder nicht?

Du bekommst durch die Pendlerpauschale sowieso nur einen kleinen Teil der zusätzlichen Fahrtkosten durch längere Arbeitswege zurück. Es ist nicht so, als ob du für das Wohnen außerhalb bezahlt wirst.

Die Abschaffung der Pendlerpauschale würde außerdem nicht bewirken, dass Scharen von Menschen näher an ihren Arbeitsplatz ziehen. Eine solche Vorstellung ist völlig weltfremd.

Die Pendlerpauschale ist übrigens gar nicht an ein umweltschädliches Verkehrsmittel gebunden. Du bekommst den gleichen Nachlass mit dem Fahrrad.

Die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs wird sogar gefördert. Du kannst in der Steuererklärung die tatsächlichen Kosten eines Jahrestickets geltend machen, statt der niedrigeren Entfernungspauschale.

Das UBA könnte also genauso gut behaupten die Pendlerpauschale sei eine umweltfreundliche ÖPNV-Subvention. Sie gibt dem umweltfreundlichen Nahverkehr den Vorrang gegenüber dem Auto.

Fazit: Die Pendlerpauschale ist weder umweltfreundlich, noch umweltschädlich.

Ist das Dieselprivileg eine umweltschädliche Subvention?

Das sogenannte Dieselprivileg ist mit 7,35 Milliarden Euro der größte Einzelposten unter den umweltschädlichen Subventionen des Umweltbundesamtes. Es handelt sich ironischerweise um eine Besteuerung für mehr Umweltschutz.

Die Energiesteuern auf Kraftstoffe sind in Deutschland sehr hoch. Benzin wird bei uns doppelt so hoch und Diesel 150% so hoch besteuert, wie die Energiesteuer-Richtlinie der EU festlegt. 2 Seit 2021 kommen nochmal 25€ CO2-Preis hinzu.

Fahrzeug-Kraftstoffe in Deutschland werden besteuert mit: 34 5

  • 301€ pro tCO2 Benzin (davon 276€ implizit über Energiesteuer)
  • 226€ pro tCO2 Strom
  • 202€ pro tCO2 Diesel (davon 177€ implizit über Energiesteuer)
  • 101€ pro tCO2 Erdgas (davon 76€ implizit über Energiesteuer)
  • 86€ pro tCO2 Flüssiggas (davon 61€ implizit über Energiesteuer)

Zum Vergleich: Das UBA fordert einen CO2-Preis von 180€. 6 Trotzdem gilt dem UBA die Diesel-Besteuerung von 202€ pro Tonne als Subvention, nur weil die Besteuerung von Benzin noch höher ist. Die Besteuerung von Strom und Gas gilt inkonsequenterweise nicht als Subvention.

Um diese angebliche Diesel-Subvention abzuschaffen gibt es mehrere sinnvolle Möglichkeiten:

  1. Die Energiesteuern aller Kraftstoffe auf 0 setzen, so wie Wasserstoff
  2. Die Energiesteuern von Diesel, Strom und Benzin auf 180€ pro Tonne CO2 senken
  3. Die Energiesteuern von Diesel, Strom und Benzin auf die von Gas senken
  4. Die Energiesteuern von Diesel und Benzin auf die EU-Richtlinie senken
  5. Die Energiesteuern von Diesel und Benzin auf die von Strom festlegen
  6. Die Energiesteuer von Benzin auf die von Diesel senken
  7. Die Energiesteuer von Diesel auf die von Benzin erhöhen

Die Abschaffung der “umweltschädlichen Subvention” wäre selbst umweltschädlich, außer im allerletzten Fall. Sogar bei einer Erhöhung der Diesel-Steuer ist kein nennenswerter umweltfreundlicher Effekt garantiert. Diesel-Autos, -Busse, -Lieferwagen und -LKWs sind üblicherweise keine Spaßmobile für unnötige Spritztouren. Und ob ein Neuwagen ein Benziner oder Diesel ist, ist der Umwelt herzlich egal.

Klar kann man Energiesteuern beliebig erhöhen. Aber wieso ausgerechnet die am meisten besteuerten Energieträger noch höher besteuern? Wie wäre es alle Brennstoffe gleichermaßen nach ihren Treibhausgas-Emissionen zu besteuern?

Die Besteuerung von Heizöl liegt bei gerade einmal 48 Euro pro Tonne CO2, die von Erdgas zum Heizen bei 52 Euro pro Tonne CO2. Auf Holz entfällt gar keine Energiesteuer. Wenn das Dieselprivileg wirklich eine Subvention wäre, dann wäre die niedrige Besteuerung dieser Brennstoffe eine noch viel größere Subvention. Öl- und Gasprivileg zusammen dürften einen dreistelligen Milliardenbetrag ausmachen.

Fazit: Die Besteuerung von Diesel ist vorbildlich laut dem CO2-Preis des UBA.

Ist die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel eine umweltschädliche Subvention?

Auf alle Lebensmittel zahlen wir 7% Mehrwertsteuer. Es ist egal, ob Grundnahrungsmittel wie Brot oder Süßigkeit wie Gummibärchen oder Luxus wie Trüffel. Es ist auch egal, ob umweltfreundlicher Apfel aus Deutschland oder umweltschädlicher Apfel aus Neuseeland.

Das Umweltbundesamt möchte nun eine neue Steuer auf Fleisch und Milch erheben. Die Begründung sind die Umweltkosten von tierischen Produkten. So eine Steuer gibt es in keinem Land der Welt. Aber das UBA stellt sie den tierischen Produkten in freudiger Erwartung schon einmal in Rechnung.

Eine Steuer erfinden und ihre Abwesenheit als umweltschädliche Subvention deklarieren ist keine Kunst. Das geht mit wirklich jedem Produkt und jeder Dienstleistung. Hamster fressen viel, also Hamstersteuer. Bücher werden aus Holz gemacht, also Buchsteuer. Rasieren ist umweltschädlich, also Bart-ab-Steuer.

Es ist eine gängige Taktik von Lobbygruppen wie Greenpeace Steuern zu erfinden und deren Abwesenheit zur “Subvention” zu erklären. Dabei darf der Staat gar nicht irgendwelche Steuern erfinden. Die vom Bund im Jahr 2011 eingeführte Steuer auf Kernbrennstoff wurde als verfassungswidrig zurückgewiesen.

Das UBA widerspricht damit auch seiner eigenen Definition von Subventionen. Das Einführen von Steuern aufgrund von negativen Umweltauswirkungen nennt man Internalisierung von Umweltkosten. Auf Seite 9 heißt es vom UBA:

“Die Internalisierung der Umweltkosten stellt eine übergeordnete Handlungsmaxime dar, die über die Subventionspolitik hinausgeht und ist daher nicht Gegenstand dieser Studie.”

Die Einführung einer Fleischsteuer ist also gar nicht Gegenstand dieser Studie? Warum wird die Fleischsteuer dann nicht nur gefordert, sondern auch noch so getan als wäre ihre Abwesenheit eine Subvention?

Versteh mich nicht falsch. Ich begrüße eine Fleischsteuer zur Einpreisung von externen Kosten. Aber die Abwesenheit einer solchen Steuer ist keine Subvention. Sonst wäre die Abwesenheit jeder anderen denkbaren Steuer ebenfalls eine Subvention.

Fazit: Nach UBA-Definition ist die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel keine Subvention.

Sind Mengenrabatte der energieintensiven Industrie eine umweltschädliche Subvention?

Rund 20 Milliarden Euro Subventionen entfallen laut Umweltbundesamtes auf den Energie-Sektor. Das ist gut ein Drittel der Gesamtsumme. Es handelt sich dabei fast ausschließlich um Entlastungen der energieintensiven Industrie.

Ein Mengenrabatt bei hohem Energieverbrauch wird aber nicht grundlos gewährt. Laut Bundesenergieministerium wird nur so die Konkurrenzfähigkeit von energieintensiven Unternehmen im internationalem Wettbewerb trotz hoher deutscher Strompreise ermöglicht. 7

Die Energiesteuer-Privilegien helfen laut BMWI sogar Umweltstandards zu garantieren. Wenn Unternehmen aufgrund zu hoher Energiepreise abwandern, dann wahrscheinlich in Länder mit laxeren Klima- und Umweltstandards, so wie es in der Textilindustrie bereits passiert ist. Dieser als “Carbon Leakage” bekannte Vorgang verschlechtert den Klimaschutz.

Die Entlastungen sind außerdem eine direkte Folge der Energiewende mit ihren sehr hohen Energiepreisen. Wenn wir so niedrige Strompreise wie unsere Nachbarländer hätten, wäre das gar nicht nötig. Laut Bundesrechnungshof sind die Stromsteuer-Privilegien deshalb direkt der Energiewende zuzurechnen. 8

Es macht keinen Sinn Einzelmaßnahmen der Energiewende zu isolieren, wenn sie essentiell für das Gelingen des Gesamtkonzeptes sind. Ich kann ja auch nicht sagen Stromleitungen sind umweltschädlich, deshalb lassen wir sie weg. Ohne Stromleitungen gibt es keine Energiewende.

Fazit: Mengenrabatte für die energieintensive Industrie sind Teil der umweltfreundlichen Energiewende.

Fact-Check: Alle “umweltschädlichen Subventionen” des Umweltbundesamtes

Hier ist die Komplettübersicht aller umweltschädlichen Subventionen des Umweltbundesamtes. Sie sind teilweise von mir thematisch zusammengefasst (Anzahl der Einzelposten in Klammern):

  1. 18,31 Mrd. € Energiekostenrabatt (x12)
  2. 11,85 Mrd. € Nachlass Flugsteuern (x2)
  3. 7,35 Mrd. € Dieselprivileg
  4. 5,20 Mrd. € Fleischsteuer
  5. 5,10 Mrd. € Pendlerpauschale
  6. 3,10 Mrd. € Dienstwagenprivileg
  7. 2,34 Mrd. € Bauförderungen (x3)
  8. 2,04 Mrd. € Kohleabbau (x2)
  9. 1,05 Mrd. € Biokraftstoffe
  10. 0,75 Mrd. € Sonstige (x5)

A., C., D. und E. haben wir bereits im Detail besprochen. Weder die Mengenrabatte der energieintensiven Industrie, noch das Dieselprivileg, noch die Pendlerpauschale sind umweltschädlich. Und die normale Mehrwertsteuer auf Lebensmittel ist laut hauseigener Definition des UBA überhaupt keine Subvention.

Die fehlende Kerosinsteuer B. ist hingegen eine Umwelt-Sauerei. Das Problem ist, dass Kerosin nirgendwo auf der Welt besteuert wird. Das ist aber keine Entschuldigung in Deutschland noch zusätzlich die Mehrwertsteuer auf Flugtickets zu erlassen. Die sollte man einführen und die geplante Kerosinsteuer in der EU unterstützen. Es kann doch nicht sein, dass Fliegen günstiger ist als Bahnfahren.

Das Dienstwagenprivileg F. ist ein Steuerschlupfloch, aber ist es umweltschädlich? Laut UBA fährt man angeblich mit einem Dienstwagen mehr, weil manche Arbeitgeber auch den Sprit zahlen. Das hat aber mit dem Dienstwagenprivileg selbst überhaupt nichts zu tun. Die Anzahl der Arbeitgeber, die alle Tankkosten tragen, dürfte deutlich kleiner als 1% sein.

Dass der Neubau von Wohnraum G. umweltschädlich ist, stimmt sicher. Aber dass man wegen Eigenheimzulage oder Bausparförderung eher ein großes Einfamilienhaus statt einer kleinen Eigentumswohnung baut, folgt überhaupt nicht. Und die soziale Wohnraumförderung als angeblich umweltschädliche Subvention, wirkt hier vollkommen fehl am Platz.

Subventionen für H. Kohleabbau und I. Biokraftstoffe sind zweifellos umweltschädigend. Die Steinkohlesubventionen sind bereits seit 2018 abgeschafft. Auch bei den Biokraftstoffen wurde der Steuernachlass beendet und die Mengenquote wurde zu einer Treibhausgas-Quote.

Von den 9 größten umweltschädlichen Subventionen des UBA sind:

  • 5 nicht umweltschädlich
  • 2 größtenteils abgeschafft
  • 1 gar keine Subvention nach Definition des UBA

Fazit: Es bleiben fehlende Steuern auf Kerosin und Flugtickets als umweltschädliche Subvention.

Exkurs: Fossile Kraftwerke werden in Deutschland nicht subventioniert

Die Energiewende kostet uns rund 40 Milliarden Euro im Jahr. Den Großteil davon macht die EEG-Umlage aus, auch nach 20 Jahren “Anschubfinanzierung”.

Um diese enormen Fördermengen zu verteidigen wird gerne argumentiert, dass fossile Kraftwerke und Kernkraftwerke ja auch subventioniert seien. Gerne wird dabei auch auf die umweltschädlichen Subventionen des Umweltbundesamtes verwiesen.

Beim UBA finden sich Subventionen für den Kohleabbau in Höhe von 2 Milliarden Euro pro Jahr. Das ist eine Sauerei. Es hilft aber Kohlekraftwerken überhaupt nichts, wenn der Abbau subventioniert wird. Die verfeuern genauso gerne unsubventionierte Kohle aus Polen.

So weit ich in Erfahrung bringen konnte, wurden Kohlekraftwerke in Deutschland noch nie subventioniert. Den historischen Kohlepfennig gab es ebenfalls nur für den Kohleabbau, nicht für die Stromerzeugung. Kohle war vor Einführung des CO2-Preises in Deutschland der billigste Energieträger. Warum sollte man den subventionieren müssen?

Exkurs: Kernkraftwerke werden in Deutschland nicht subventioniert

Noch dubioser wird es bei den angeblichen Kernkraft-Subventionen. Als Kostenpunkte werden vom UBA genannt:

  • Entsorgungskosten, die aber vollständig von den Betreibern getragen werden
  • Störfälle, für die aber die Betreiber in voller Höhe haften9
  • Uranabbau, bei dem aber keine Gesundheitseffekte feststellbar10 sind
  • militärische Nutzung, als wolle Deutschland eine Atombombe aus Brennstäben bauen (echt jetzt?)

Laut UBA sind diese angeblichen Subventionen für Kernenergie merkwürdigerweise nicht quantifizierbar. Das war den Autoren dann wohl doch zu unehrlich. Sie haben es sich aber nicht nehmen lassen erfundene Kosten von Greenpeace in vierstelliger Milliardenhöhe anzuführen, die keinen Bezug zu realen Unfällen haben.

Der tatsächliche Super-GAU von Three Mile Island kostete unter eine Milliarde Euro und kann bauartbedingt als Worst Case für deutsche Kernkraftwerke betrachtet werden. 11

Kommerzielle Kernkraftwerke in Deutschland wurden noch nie direkt oder indirekt subventioniert: 12

“Subventionen für die kommerzielle Stromerzeugung aus Kernenergie gab es nicht. Allerdings wurde die Forschung auf dem Gebiet der Kernenergie durch öffentliche Mittel unterstützt.”

Forschungszuschüsse für Kernenergie hatten nur zu einem Teil mit den bei uns verwendeten Leichtwasserreaktoren zu tun.13. Zum Beispiel hat die Erforschung der Kernfusion oder von Reaktoren der 4. Generation hat nichts mit dem Betrieb von Reaktoren der 2. Generation zu tun. Außerdem gibt es natürlich vergleichbare Forschungszuschüsse für nichtnukleare Forschung. 14.

Sowieso gilt Grundlagenforschung als Aufgabe des Staates, warum sollte das gerade bei der Erforschung der Kernspaltung anders sein?

Der Elefant im Raum ist schließlich die Frage, mit welcher Begründung das UBA Kernkraft als umweltschädlich einstuft. Laut Experten-Kommission der EU ist die Kernenergie so umweltfreundlich wie Wind, Wasser und Solar15 und laut Weltklimarat sogar die klimafreundlichste Energiequelle.

Update der umweltschädlichen Subventionen im Oktober 2021

Das Umweltbundesamt hat im Oktober 2021 eine aktualisierte Ausgabe der umweltschädlichen Subventionen herausgebracht. 16

Außer den Zahlen hat sich wenig geändert im Vergleich zu der in diesem Artikel betrachteten Ausgabe von 2016.

Die Art der Subventionen ist fast gleichgeblieben. Es sind vor allem kleine Subventionen dazu gekommen, die größtenteils nicht quantisierbar sind z.B.:

  • €40 Mio.: Förderung von Regionalflughäfen
  • n.a.: Reduktion der Flugsicherheitsgebühren
  • n.a.: Finanzierung von Kreuzfahrtschiffen über KfW-Ipex-Kredite
  • n.a.: Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

An grundlegenden Aussagen hat sich leider nichts geändert. Das UBA bleibt seiner Linie von den angeblich umweltschädlichen Subventionen treu.

Fazit: Alle Subventionen abschaffen!

Der Zweck heiligt die Mittel? Was hältst du von den “umweltschädlichen Subventionen” des Umweltbundesamtes?

Ich bin generell gegen Subventionen, egal ob sie laut UBA umweltschädlich sind oder nicht.

Wir sind sehr schlecht darin auf das richtige Pferd zu setzen. Besser wir nutzen den Markt um angestrebte Ziele technologieoffen zu erreichen.

Dazu müssen wir aber alle externen Kosten einpreisen. Zum Beispiel muss es einen angemessenen CO2-Preis für alle Verursacher geben. Ansonsten versagt der Markt.

Quellen

  1. Renewable Energy’s Hidden Costs Scientific American (2013)
  2. Richtlinie 2003/96/EG Amtsblatt der Europäischen Union (2003)
  3. CO2-orientierte Bepreisung der Energieträger Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie (2019)
  4. Pricing carbon Heinrich Böll Stiftung (2020)
  5. CO2-Bepreisung Bundesregierung (2021)
  6. Gesellschaftliche Kosten von Umweltbelastungen Umweltbundesamt (2019)
  7. 8. Monitoring-Bericht zur Energiewende Bundesenergieministerium (2021)
  8. Koordination und Steuerung zur Umsetzung der Energiewende Bundesrechnungshof (2018)
  9. Kernenergie bewirkt höheren Nutzen als gesellschaftliche Kosten atw (2021)
  10. Effects of Ionizing Radiation UNSCEAR (2006)
  11. Three Mile Island World Nuclear (2020)
  12. Antworten der Bundesregierung auf schriftliche Anfragen Deutscher Bundestag (2002)
  13. Forschungsförderung Kernenergie 1956 bis 2010 atw (2011)
  14. Ausgaben für Energieforschung aus Bundesmitteln BMWI (2018)
  15. Technical assessment of nuclear energy with respect to the ‘do no significant harm’ criteria European Commission (2021)
  16. Umweltschädliche Subventionen in Deutschland Umweltbundesamt (2021)

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